Qualifizierungs-Offensive / Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst.

Eine Investition in die Beschäftigten ist eine Investition in die Zukunft der Unternehmen.

Mit WEITER.BILDUNG! – der Qualifizierungsoffensive – erhalten Unternehmen eine kompetente, individuelle Beratung und Zugang zu Förderleistungen.

Die Arbeitgeber profitieren unabhängig von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße. Bevorzugt werden Erweiterungsqualifizierungen gefördert, die vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet sind, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern.

Damit können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln.

Die Weiterbildungen in Berufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht, sind ebenso förderfähig. Die Weiterbildungen müssen einen Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden haben.


Folgende Leistungen werden gefördert:

  • Lehrgangskosten
  • Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitgeber

Die Höhe die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit hängt von der Größe des Unternehmens ab.

Informieren Sie sich hier >>> www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive