Sie möchten Karriere machen? Dazu benötigen Sie nicht nur eine gute Ausbildung, sondern auch entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Egal ob Meister*in, Geprüfte*r Betriebswirt*in nach der HwO oder einfach um beruflich voranzukommen, zur Finanzierung Ihres Fort- und Weiterbildungsvorhabens gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten.
Sie können sich Ihr passgenaues Förderprogramm auf der Förderdatenbank des Bundes heraussuchen.
Informieren Sie sich hier >>> www.foerderdatenbank.de
Gerne können Sie sich von uns beraten lassen. Vereinbaren Sie noch heute telefonisch einen Termin: 0471 185 249
Hier finden Sie Informationen zu den möglichen Förderungen in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen:
Das Aufstiegs-Bafög (ehemals Meister-Bafög) unterstützt Teilnehmer*innen an Lehrgängen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung in kaufmännischen und/oder gewerblich-technischen Bereichen, etwa zum/zur Meister*in oder zum/zur „Geprüften Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung“.
Besonders begabte Absolventen*innen einer handwerklichen Ausbildung können einen Zuschuss zur fachbezogenen beruflichen oder berufsübergreifenden Fort- und Weiterbildung erhalten. Gefördert werden kann, wer zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt ist, die Berufsausbildung erfolgreich mit einer Note besser als „gut“ abgeschlossen hat oder wer erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hat
Informieren Sie sich hier >>> Begabtenförderung Berufliche Bildung
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit Bildungsgutscheinen.
Informieren Sie sich hier >>> Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Die Bildungsprämie ist angedacht für Erwerbstätige mit wenig Einkommen, die eine berufsbezogene Weiterbildung machen möchten. Die Bundesregierung unterstützt mit einem Prämiengutschein von bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten.
Der Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird im Rahmen des Landesprogramms „Weiter mit Bildung und Beratung“ vergeben und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Mit dem Programm werden verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe mit Sitz in Bremen bei der Beteiligung an Fort- und Weiterbildung unterstützt.
Informieren Sie sich hier >>> Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck
Der Bremer Senat belohnt die erfolgreiche absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfung von Teilnehmer*innen die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben, mit einer Prämie in Höhe von 4.000,00€.
Informieren Sie sich hier >>> Bremische-Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Das Land Niedersachsen belohnt die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung von Meister*innen im Handwerk die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Niedersachsen haben, mit einer Prämie in Höhe von 4.000,00€.
Informieren Sie sich hier >>> Meisterprämie im Handwerk des Landes Niedersachsen
Das Land Niedersachsen belohnt die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung von Industrie- und Fachmeister*innen im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich mit Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Niedersachsen mit einer Prämie in Höhe von 1.000,00€.
Informieren Sie sich hier >>> Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes (ehemals WeGebAU-Förderung) ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Sowohl die Fort- und Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Fort- und Weiterbildungsphase werden durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenter gefördert.
Bezüglich der Fördermöglichkeiten durch die Bundeswehr gibt das zuständige Kreiswehrersatzamt bzw. der Berufsförderungsdienst Auskunft.
Arbeitnehmer*innen können sich generell einen Teil der Fort- und Weiterbildungskosten über die Steuererklärung als Werbungskosten zurückholen.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Mitarbeiter*innen von Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Niedersachsen, sowie Betriebsinhaber*innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte. Förderfähig sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für berufsbezogenen Fort- und Weiterbildung sowie die durch Freistellung verbundenen Personalkosten.
Informieren Sie sich hier >>> Weiterbildungsförderung Niedersachsen
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium.
Da es auch auf diesem Gebiet ständig Änderungen und Neuerungen gibt, haben diese Informationen keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit und Richtigkeit. Hierfür sollten Sie sich bei den zuständigen Stellen informieren. Wir haben für Sie die wichtigsten Websites verlinkt.