Die Bildungsprämie ist angedacht für Erwerbstätige mit wenig Einkommen, die eine berufsbezogene Weiterbildung machen möchten.
Die Bildungsprämie bietet zwei Möglichkeiten:
1. Der Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro pro Jahr.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutscheins sind unter anderem:
- die Kosten der Maßnahme dürfen maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen
- das Mindestalter liegt bei 25 Jahren
- Erwerbstätigkeit/Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden
- das maximal zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter 20.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten darf das zu versteuernde Einkommen maximal 40.000 Euro betragen
- der Kurs darf noch nicht angefangen oder gebucht worden sein
2. Der Spargutschein (Weiterbildungssparen)
Mit einem Spargutschein können Sie teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren – unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten.
Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz (Gesetzestext zur Förderung der Vermögensbildung, VermBG).
Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.
Mehr zum Thema Weiterbildung und Weiterbildungsförderung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.