Weiterbildungsförderung Niedersachsen

Dieses Programm richtet sich an Mitarbeiter*innen von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaber*innen von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen, es sei denn, sie arbeiten im Bereich der vorschulischen Erziehung oder der Altenpflege.


Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiter*innen entstehen.

Voraussetzungen:

  • Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.
  • Die Kurse müssen in sich abgeschlossen und bis 30. Juni 2022 beendet sein.

Die Arbeitgeber erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Keinen Zuschuss gibt es für Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.

Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.

Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen.

Die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden.

Informieren Sie sich hier >>> www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen