Bildungszeit im Bundesland Bremen

Hinter dem Begriff Bildungszeit verbirgt sich die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungszeitveranstaltungen für politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung.

Im Bundesland Bremen gelten folgende Voraussetzungen für eine Bildungszeit:

  • nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) haben alle Arbeitnehmer*innen, die im Bundesland Bremen arbeiten einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub)
  • hierbei ist entscheidend, dass der tatsächliche Arbeitsort im Bundesland Bremen liegt, der Firmensitz kann sich außerhalb befinden
  • der Anspruch auf Bildungszeit wird nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit erworben
  • innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren können 10 Tage Bildungszeit genommen werden
  • dieser gesetzliche Anspruch kann für alle nach dem Bildungszeitgesetz anerkannten Bildungsveranstaltungen genutzt werden
  • die zur Verfügung stehende Bildungszeit kann komplett für eine Veranstaltung genommen werden oder auf mehrere kürzere Veranstaltungen aufgeteilt werden
  • der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Bildungszeitveranstaltung fortzuzahlen.
  • die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen, ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber besteht nicht
  • die Kosten für die Bildungsveranstaltung lassen sich jedoch gegebenenfalls  steuerlich geltend machen (siehe Steuerersparnis)
  • der Anspruch gilt auch für Auszubildende, Mini-Jobber und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind

Wie können Sie Bildungszeit nehmen?

  1. Sie suchen sich eine unserer Bildungszeit-zertifizierten Veranstaltungen aus.
  2. Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber Bildungszeit für den Zeitraum der Bildungsveranstaltung.
  3. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Nach Ende der Bildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Auch für Bildungsveranstaltungen die länger als 10 Tage dauern, wie z.B. unsere modularisierten Weiterbildungen, kann Bildungszeit genommen werden.  Falls Sie innerhalb längerer Bildungsveranstaltungen Bildungszeit nehmen möchten, sprechen Sie uns gerne an!

Informieren Sie sich hier >>> www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit

Informieren Sie sich hier >>> www.bildung.bremen.de