Steuerersparnisse

Arbeitnehmer können sich einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten über die Steuererklärung als Werbungskosten zurückholen.

Folgende Ausgaben können eingereicht werden:

  • Gebühren rund um die Fortbildung (Lehrgangsgebühren, Teilnehmergebühren, Zulassungsgebühren, Prüfungsgebühren, Studiengebühren)
  • Kosten für Arbeitsmaterialien (Fachliteratur, Schreibwaren, Berufskleidung)
  • Kosten zur Informationsbeschaffung
  • Ausgaben für Laptop oder Computer
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

Die Weiterbildung muss sich auf den Beruf beziehen.

Zu beachten ist, dass die Kosten einer Weiterbildung zusammen mit den anderen Werbungskosten (Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb, Fachliteratur etc.) gerechnet werden.