Meisterprämie im Handwerk des Landes Niedersachsen

Sie haben Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000,00€ belohnen.

Wer kann die Meisterprämie beantragen?

  • Die Meisterprüfung muss zwischen dem 01. September 2017 und dem 30. September 2023 erfolgreich absolviert worden sein
  • Meister*innen nach der Handwerksordnung, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Niedersachsen haben

Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 16 Monate nach Ihrer insgesamt bestandenen Meisterprüfung bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einreichen.

Informieren Sie sich hier >>> www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Meisterprämie-im-Handwerk