Bremische-Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Sie haben Ihre Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000 Euro belohnen!

Der Bremer Senat hat eine Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung (seit dem 01.01.2019) auf den Weg gebracht.

Die Prämie in Höhe von 4.000,00€ kann von Teilnehmer*innen die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben beantragt werden.

Die Antragstellung muss bis spätestens 6 Monate nach Datum der Ausstellung des Abschlusszeugnisses erfolgen.

Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG angerechnet.

Sollte Sie für diesen Abschluss bereits eine „Meisterprämie im Handwerk“ des Landes Niedersachsen beantragt haben und diese wurde gewährt, ist der Erhalt der Bremischen Aufstiegsfortbildungs-Prämie nicht möglich.

Informieren Sie sich hier >>> www.hwk-bremen.de/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten

Informieren Sie sich hier >>> www.wirtschaft.bremen.de/arbeit/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs_praemie

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