Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck

Der Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck ist gefördert vom europäischen Sozialfonds (ESF). Mit ihm können Sie einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung beantragen.

Mit dem Programm sollen verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden:

  • Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
  • Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen
  • Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
  • Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
  • Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen

Es können Zuschüsse zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, aber maximal 500 € einmal kalenderjährlich (innerhalb von 12 Monaten) pro Person in Anspruch genommen werden.

Mehr zum Thema Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck finden Sie auf der Website der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (Bremen).

Informieren Sie sich hier >>> www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck