Der Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck ist gefördert vom europäischen Sozialfonds (ESF). Mit ihm können Sie einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung beantragen.
Mit dem Programm sollen verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden:
- Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
- Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen
- Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
- Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen
Es können Zuschüsse zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, aber maximal 500 € einmal kalenderjährlich (innerhalb von 12 Monaten) pro Person in Anspruch genommen werden.
Mehr zum Thema Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck finden Sie auf der Website der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (Bremen).