Bildungsurlaub im Bundesland Niedersachsen

Hinter dem Begriff Bildungsurlaub verbirgt sich die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubveranstaltungen für politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung.

Im Bundesland Niedersachsen gelten folgende Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub:

  • nach dem Niedersächsisches Gesetz über Bildungsurlaub (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer*innen (keine Beamte) die im Bundesland Niedersachsen arbeiten einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • hierbei ist entscheidend, dass der tatsächliche Arbeitsort im Bundesland Niedersachsen liegt, der Firmensitz kann sich außerhalb befinden
  • der Anspruch auf Bildungsurlaub wird nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit erworben
  • der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres  
  • dieser gesetzliche Anspruch kann für alle nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannten Bildungsveranstaltungen genutzt werden
  • der zur Verfügung stehende Bildungsurlaub kann komplett für eine Veranstaltung genommen werden oder auf mehrere kürzere Veranstaltungen aufgeteilt werden
  • der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Bildungsurlaubsveranstaltung fortzuzahlen
  • die Antragstellung beim Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen
  • die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen, ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber besteht nicht
  • die Kosten für die Bildungsveranstaltung lassen sich jedoch gegebenenfalls  steuerlich geltend machen (siehe Steuerersparnis)
  • der Anspruch gilt auch für Auszubildende, Mini-Jobber und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind

Wie können Sie Bildungsurlaub nehmen?

  1. Sie suchen sich eine unserer Bildungsurlaub-zertifizierten Veranstaltungen aus.
  2. Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für den Zeitraum der Bildungsveranstaltung.
  3. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Nach Ende der Bildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Auch für Bildungsveranstaltungen die länger als 5 Tage dauern, wie z.B. unsere modularisierten Weiterbildungen, kann Bildungsurlaub genommen werden. Falls Sie innerhalb längerer Bildungsveranstaltungen Bildungsurlaub nehmen möchten, sprechen Sie uns gerne an!

Informieren Sie sich hier >>> www.mwk.niedersachsen.de/startseite/erwachsenenbildung/bildungsurlaub/bildungsurlaub