Begabtenförderung Berufliche Bildung (BBB)

Besonders begabte Absolventen*innen einer handwerklichen Ausbildung können einen Zuschuss für anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen erhalten.

Auch Sprachkurse im Ausland oder Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung können gefördert werden, sofern die geforderten Voraussetzungen vorliegen.

Gefördert werden können begabte Absolventen*innen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“, oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.

Die Stipendiaten werden über maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) mit bis zu 2.700,00 € pro Jahr – insgesamt 8.100,00 € – gefördert. Ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme ist von den Stipendiaten zu tragen.

Über das Förderprogramm „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ berät Sie die Handwerkskammer, in deren Zuständigkeitsbereich Ihre Abschluss- bzw. Gesellenprüfung durchgeführt wurde.

Begabtenförderung im Bundesland Bremen

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Begabtenförderung im Bundesland Niedersachsen

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Informationen über die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)“ und die möglichen Stipendien erhalten Sie hier >>> SBB