Aufstiegsfortbildungsgesetz kurz Aufstiegs-Bafög

Als Teilnehmer*in einer Fortbildung (wie zum Beispiel unseren Meistervorbereitungslehrgänge oder unserem Lehrgang „Geprüfte*r Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung“) haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-Bafög) zu beantragen.

Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein, mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung liegen. Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und auf der ersten möglichen Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden.

Alleinerziehende können für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro monatlich pro Kind erhalten.

Teilnehmer* an Vollzeitmaßnahmen haben außerdem die Möglichkeit, einen Unterhaltsbeitrag zu beantragen.

Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Darlehen sind spezielle vom Staat geförderte zinsgünstige Darlehen.

Mögliche Förderungen

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien)     

Förderung bis zu     15.000,00 €

Zuschussanteil        50%

Darlehenserlass      50%

Vollständiger Erlass bei Existenzgründung       100%

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojektes          

(und vergleichbarer Arbeiten)      

Förderung bis zu 50% der Kosten, max. 2.000,00 €

Zuschussanteil        50%

Weitere Informationen zum AFBG finden Sie auf den Internetseiten der NBank sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Informieren Sie sich hier >>> www.nbank.de

Informieren Sie sich hier >>> www.nbank.de/Aufstiegs-Bafoeg.de

Informieren Sie sich hier >>> www.aufstiegs-bafoeg.de

Anträge auf Förderung nach dem AFBG sind bei der NBank zu stellen, sofern Sie Ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen haben.

Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder Hilfestellung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die NBank.

Antragsformulare erhalten Sie auch bei uns und wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.