Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmeordnung/Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Akademie des Handwerks an der Unterweser e.V.

1. Geltungsbereich
Die Teilnahmeordnung gilt für alle Bildungsmaßnahmen und Prüfungen, welche die Akademie durchführt. Abweichend bzw. ergänzend gelten für alle von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahmen gesonderte Bedingungen.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
a. Jede Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Diese schriftliche Bestätigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und Prüfungen.
b. Bei Förderung durch die Agentur für Arbeit sind vor Beginn der Maßnahme gesonderte Bescheinigungen auszufüllen und dem Mittelgeber vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.
c. Endet der Lehrgang mit einer Prüfung, so hat die Anmeldung zur Prüfung gesondert zu erfolgen.

3. Teilnahmeberechtigung
a. Teilnahmeberechtigt an den Bildungsmaßnahmen ist jeder/jede, der/die die für die Bildungsmaßnahmen im Veranstaltungsplan festgesetzte Aufnahmevoraussetzung erfüllt. Soll nach Abschluss eines Lehrgangs eine Prüfung abgelegt werden, so müssen die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sein. Wird eine Bildungsmaßnahme mit einer Prüfung abgeschlossen, die nicht von der Akademie abgenommen wird, werden die Aufnahmevoraussetzungen so festgesetzt, dass die Teilnahme an der Prüfung sicher gestellt ist.
b. Personen, welche die jeweils festgesetzten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, kann auf Antrag die Teilnahme gestattet werden, wenn besondere Umstände es erwarten lassen, dass sie gleichwohl mit Erfolg an der betreffenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können.

4. Teilnahmebescheinigung
Der/Die Teilnehmer/in, der/die an einer Bildungsmaßnahme teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung. In dieser Bescheinigung werden der Umfang und der Inhalt des Lehrgangs/des Seminars aufgeführt. Bei Lehrgängen, die mit einer Kammerprüfung abschließen, stellt die zuständige Kammer ein Zeugnis aus.

5. Ausschluss
a. Ein/e Teilnehmer/in kann von der weiteren Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme oder Prüfung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er/sie fällige Teilnahmegebühren oder Prüfungsgebühren nicht zahlt, oder er/sie durch sein/ihr Verhalten gegen die Hausordnung verstößt und die Bildungsmaßnahme stört.
b. Ein Ausschluss hat keine Auswirkung auf die fortbestehende Zahlungspflicht.

6. Computernutzung
Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der/die Teilnehmer/in nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

7. Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner
dürfen keine Uploads durchgeführt werden bzw. nur durch den Veranstalter autorisierte Personen.

8. Haftung
a. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sachschäden der Teilnehmer/innen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Soweit Bildungsmaßnahmen nicht in den Räumen des Veranstalters durchgeführt werden, gilt vorstehendes auch für den Träger dieser Räume.
b. Die Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung sind gegen Unfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Bildungsträger (VBG) versichert, soweit nicht eine andere gesetzliche Berufsgenossenschaft zuständig ist.
c. Der/Die Teilnehmer/in hat Personen- und Sachschäden unverzüglich schriftlich unter Angabe des Hergangs dem Veranstalter anzuzeigen.
d. Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer/innen wird keine Haftung übernommen.

9. Gebühren
a. Die Lehrgangsgebühren sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Prüfungsgebühren sind vor Beginn der Prüfung einzuzahlen. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter. Bei einer Lehrgangsdauer von mehr als 6 Monaten kann Ratenzahlung vereinbart werden.
b. Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt, erfolgt die Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/innen werden ausgeschlossen.
c. Die in der Anmeldung ausgewiesene Lehrgangsgebühr enthält nicht die Prüfungsgebühren, die Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel sowie ggf. sonstige Kosten. Diese sind der Ausschreibung zu entnehmen und werden dem Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt.

10. Kündigung des Teilnehmers
a. Der Teilnehmer hat das Recht, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei nicht nur vorübergehender Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer jedoch nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde.
b. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der Akademie erfolgen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der Akademie maßgebend.
c. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist das Lehrgangsentgelt vom Teilnehmer anteilig zu zahlen bzw. von der Akademie anteilig zu erstatten.
d. Erklärt der Teilnehmer ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes die Kündigung, kann die Akademie bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. Verlegung des Wohnsitzes außerhalb des Handwerkskammerbezirks) einer Aufhebung des Unterrichtsvertrages zustimmen. Ein Anspruch auf die Aufhebung des Unterrichtsvertrages besteht nicht. Im Falle einer Aufhebung des Unterrichtsvertrages ist die Akademie berechtigt, vom Teilnehmer einen pauschalisierten Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Höhe des pauschalisierten Aufwendungssatzes richtet sich nach dem Umfang der Unterrichtsstunden, jedoch mindestens:
i) 50% des Lehrgangsentgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden,
ii) 30% des Lehrgangsentgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 120 bis 240 Unterrichtsstunden,
iii) 15% des Lehrgangsentgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden.
e. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Akademie ein wirtschaftlicher Nachteil (Schaden) nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalisierte Aufwendungsersatz ist.

11. Rücktritt
a. Die Akademie ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn der Bildungsmaßnahme zurückzutreten. Bereits bezahlte Lehrgangsentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
b. Organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf der Bildungsmaßnahme oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Akademie vor. Die im Bildungsprogramm der Akademie genannten Angaben (z.B. Termine) entsprechen der Drucklegung des Programmheftes. Gleiches gilt für Auszüge hieraus.

12. Meisterlehrgänge
Mit der Anmeldung zum Meistervorbereitungslehrgang ist nicht die Anmeldung zur Meisterprüfung verbunden. Über die Zulassung zur Ablegung der Meisterprüfung entscheidet die zuständige Handwerkskammer. Die Zulassung ist gesondert bei der Meisterprüfungsabteilung der zuständigen Handwerkskammer zu beantragen.

13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bremerhaven.
Bremerhaven, 09.12.2019